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Normänderungen der DIN EN 131 zum 01.01.2018

Heutzutage bekommt das Wort Sicherheit auch bei der Anwendung von Leitern eine immer größere Bedeutung. Für fast jeden Bereich existieren zahlreiche Vorschriften, die eingehalten werden müssen, um für den Kunden und Benutzer der Leiter höchste Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten.

In regelmäßigen Abständen werden diese Vorschriften und Normen auf den neuesten Stand gebracht, woraufhin dann auch Hersteller und Wiederverkäufer einige Änderungen durchführen bzw. beachten müssen – so auch der Fall bei den Normänderungen der DIN EN 131. 

Der Grund dafür ist offensichtlich: jährlich werden Unfallstatistiken durchgeführt, die die Häufigkeit von Verletzungen und sonstigen Unfällen im Umgang und bei der Benutzung von und mit Leitern darstellen. Aufgrund immer wieder auftretender Verletzungsgefahren wurde so das Europäische Komitee für Normen CEN von den Verbraucherschutzorganisationen und dem Normenmandat der Europäischen Kommission beauftragt eine Überarbeitung der bestehenden Normen durchzuführen.

Änderung der DIN EN 131 – Teil 1

Die Normänderung im Teil 1 der DIN EN 131 besagt, dass ab dem 01.01.2018 alle Anlegeleitern, die im gewerblichen Bereich zum Einsatz kommen und eine Länge von 3,00m oder länger aufweisen, mit einer Traverse versehen sein müssen. Dies gilt auch für Schiebeleitern und Seilzugleitern, sowie Mehrzweckleitern die als Anlegeleiter genutzt werden können, wie z.B. die 2-teilige oder 3-teilige Multifunktionsleiter von den bei hawego geführten Markenherstellern. Dies hat ebenso zur Folge, dass bei Schiebeleitern oder Mehrzweckleitern, bei denen das obere Leiterelement entnommen und als einzelnes Leiterteil genutzt werden konnte, die Oberleiter entweder gegen eine Entnahme gesichert ist oder aber das obere Leiterelement ebenfalls mit einer Traverse versehen ist. Dies betrifft in erster Linie, je nach Hersteller, Schiebeleitern ab der Größe 2 x 10 Sprossen und Mehrzweckleitern ab der Größe 3 x 8 Sprossen. Hierfür gibt es keine einheitliche Vorgabe, so dass jeder Leiternhersteller das für sich am geeignetste Verfahren zum Einsatz bringt. Achten Sie daher beim Kauf auf die jeweiligen Produktbeschreibungen der gewünschten Leiter. Die jeweilige Traversenbreite steht im Verhältnis zur Länge der Leiter, d.h. mit zunehmender Leiternlänge muss auch die Traverse breiter werden. Für Sie als Kunde und Anwender besteht bei der Verwendung von Leitern grundsätzlich ein Bestandsschutz. Weder private, noch gewerbliche Nutzer trifft eine Verpflichtung, alte Leitern durch neue Leitern mit Traverse zu ersetzten, auch wenn die Normänderung der DIN EN 131 der weiteren Verbesserung im Umgang mit Leitern dient. Somit können auch vor dem 01.01.2018 gekaufte und nach alter Norm produzierte Leitern weiterhin eingesetzt werden und gelten nicht automatisch als unsicher. Das Team von hawego empfiehlt Ihnen jedoch ab dem 01.01.2018 Leitern aus dem Bereich der Anlegeleitern mit einer Länge von 3,00 m oder länger nur noch mit werkseitig montierter Leitertraverse zu beziehen. Gewerblichen Nutzern empfehlen wir, auch unter Beachtung der geltenden Betriebssicherheitsverordnung, im Zuge der nächsten Leiterprüfung ältere Leitern mit der entsprechenden Traverse auszustatten bzw. umzurüsten, um die Leiter so auf den neuesten Stand der Technik zu bringen und eine erhöhte Standsicherheit zu gewährleisten. Gerne helfen wir Ihnen hierbei im Beratungsgespräch weiter.

Änderung der DIN EN 131 – Teil 2

Eine weitere Änderung der DIN EN 131 in Teil 2 gibt vor, dass zukünftig alle Leitern in zwei verschiedene Klassen unterteilt werden. Man unterscheidet hierbei zwischen Leitern für den gewerblichen Bereich (Profianwender) und dem nicht gewerblichen Bereich (Privatanwender). Welche Leiter genau für welchen Zweck geeignet ist, können Sie in Zukunft auch an den jeweiligen Piktogrammen auf der Leiter erkennen. Je nach Klassifizierung unterliegen die Leitern verschiedenen Prüfkriterien und müssen unterschiedliche Anforderungen bei der Prüfung erfüllen. Die Anforderungen an die Leiter für den gewerblichen Anwender (Profi) ist deutlich höher als die für den Privatanwender.

Achten Sie beim Kauf einer Leiter unbedingt auf den freigegebenen Einsatzbereich. Im gewerblichen Bereich dürfen nur Leitern zum Einsatz kommen, die auch dafür freigegeben und mit dem entsprechenden Piktogramm gekennzeichnet sind. Gerade Leitern von Markenherstellern wie Layher, euroline, Hymer oder Günzburger Steigtechnik erfüllen in der Regel ausnahmslos die Bedingungen für den gewerblichen Bereich und sind somit auch problemlos für den privaten Gebrauch zu empfehlen.

Hier ein kurzer Überblick über die Neuerungen im Teil 2 der DIN EN 131 zu den Leiterprüfungen:

Dauerhaltbarkeitsprüfung für Stehleitern
Es wird ein Dauerbelastungstest für alle Stehleitern, sowie Mehrzweckleitern, die als Stehleitern verwendet werden können, durchgeführt. Die Stehleiter wird an einer Holmseite auf eine 20mm hohe Erhöhung gestellt und gegen das Wegrutschen gesichert. Die oberste Sprosse oder Stufe, sowie eine Sprosse oder Stufe in der Mitte der Leiter wird abwechselnd mit einer Last von ca. 150 kg belastet. Die Leiter für den Profi muss diesem Test 50.000 Belastungszyklen ohne Beschädigungen standhalten, die Leiter für den Privatanwender 10.000 Belastungszyklen.

Verdrehungsprüfung für Stehleitern
Um die Verwindungssteifigkeit der Leiter zu testen wird ein Leiterfuß mit einer Klemme fixiert. Die Leiter wird auf der obersten Sprosse oder Stufe mit einer Last von ca. 75 kg belastet. Anschließend wird die Leiter, an einer der obersten Sprossen oder Stufen angebrachten 50cm langen Stahlstange, mit einer Last von ca. 14 kg entgegen der fixierten Seite gezogen. Während dieser Prüfung darf sich der nicht fixierte Leiterfuß maximal um 25 mm von seiner vorherigen Position bewegen.

Festigkeitsprüfung für Anlege- und Stehleitern
Bei der Festigkeitsprüfung wird die Holmfestigkeit geprüft. Die Prüfung der Leiter erfolgt in Gebrauchsstellung des jeweiligen Leiter-Typs. Die Sprosse oder Stufe wird außermittig bei Leitern für den gewerblichen Anwender mit ca. 275 kg und bei Leitern für den privaten Anwender mit ca. 229 kg belastet. Die Leiter muss diesem Test unter Last ohne Versagen eine Minute standhalten ohne dass Sie beschädigt oder die Funktion der Leiter beeinträchtigt wird.

Verdrehungsprüfung für Anlegeleitern
Bei dieser Prüfung wird die Verwindungssteifigkeit von Anlegeleitern getestet. Hierbei wird die Anlegeleiter auf zwei Böcke gelegt und über beide Holme mit ca. 50 kg eine halbe Minute lang belastet. Im zweiten Teil der Prüfung wird ein Leiterholm mittig mit ca. 65 kg belastet und die Durchbiegung erneut gemessen. Die Differenz zwischen der Verformung aus der ersten und der zweiten Messung darf einen vorgegebenen Grenzwert nicht überschreiten.

Prüfung der Rutschhemmung am Boden für Anlegeleitern
Bei dieser neuen Testmethode wird die Rutschfestigkeit der Leiterfüße oder Leiterschuhe für alle Leitern in Anlegeposition geprüft. Die Anlegeleiter wird auf einer Glasplatte positioniert und mittig mit ca. 150 kg belastet. Dieser Belastungstest wird insgesamt viermal innerhalb einer Minute wiederholt. Nach der viermaligen Durchführung der Belastung darf die Leiter maximal 40 mm nach außen gerutscht sein.

Änderung der DIN EN 131 – Teil 3

Und noch eine Änderung bei der Leiternorm, die im Laufe des Jahres 2018 umgesetzt werden muss ist die Änderung nach der DIN EN 131-3. Auf allen Leitern muss zukünftig eine Kennzeichnung vorhanden sein, die die vorgeschriebenen DIN Piktogramme ausweisen. Zusätzlich muss zwingend eine Aufbau- und Verwendungsanleitung für den jeweiligen Leiter-Typ mitgeliefert werden. Diese sollte bei der Benutzung der Leiter vorliegen.

Der hawego Ratgeber wird Sie rechtzeitig über das Inkrafttreten der Änderung von Teil 3 informieren.

Um alles noch einmal kurz für Sie zusammenzufassen, lässt sich abschließend sagen, dass alle von hawego vertriebenen Leitern der neuesten Norm-Änderung entsprechen und somit auf dem aktuellsten Stand der Technik sind. Damit können sie ohne Bedenken eingesetzt werden. So ist eine maximale Standsicherheit und Rutschfestigkeit gegeben, womit ein Großteil der Unfälle vermieden werden kann. 

Trotzdem empfehlen wir Ihnen weiterhin, die Leitern in regelmäßigen Abständen anhand von Checklisten zu überprüfen, damit kleinere Mängel direkt erkannt und anschließend auch behoben werden können.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Nachrüstung von Leitern zur Anpassung an die aktuelle DIN Norm

Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung zur DIN-Änderung bei Anlegeleitern und Schiebeleitern. Können bestehende Leitern denn auch nachgerüstet werden?

Kommentar von Herrn Gerd Kaiser vom 16. Januar 2018

Sehr geehrter Herr Kaiser,
Dankeschön für Ihr Kommentar zu unserem Ratgeber-Artikel "Änderung der Leitern DIN EN 131". Unsere Hersteller haben sich natürlich Gedanken gemacht über die Nachrüstung von vor der DIN Änderung erworbenen Leitern. Aus diesem Grund gibt es für die von der Änderung betroffenen Anlegeleitern, Schiebeleitern und Seilzugleitern von den von uns geführten Marken Layher, euroline, Hymer und Günzburger Steigtechnik entsprechende Leitertraversen zur Nachrüstung. Sie finden diese in der Kategorie Leitern-Zubehör. Zur besseren Auffindbarkeit des für Sie passenden Artikels empfehlen wir Ihnen die Nutzung unserer Filtermöglichkeit. Filtern Sie einfach in der Kategorie Leitern-Zubehör nach dem gewünschten Hersteller und unter Bauteil nach "Zubehör für mehr Standsicherheit". Dann sollten Sie die gewünschte Nachrüsttraverse für Ihre Leiter finden.

Neue Prüfvorschriften

Vielen Dank für die Ausführungen. Nun habe ich jedoch eine Frage.
Müssen diedie Verdrehungsprüfug, die Festigkeitsprüfung und die Prüfung der Rutschhemmung jedes mal durch die befähigte Person ausgeführt werden oder ist dies vom Hersteller zu erledigen?
Vielen Dank !

Kommentar von Birzele vom 23. März 2018

Die in unserem Blogartikel zur Normänderung der DIN EN 131 von Leitern aufgeführten Prüfungen werden nicht von einer befähigten Person durchgeführt. Diese speziellen Prüfungen hat der Leiterhersteller vor in Betrieb bringen einer Leiter zu erfüllen. Die Aufgabe der befähigten Person ist es, in regelmäßigen Abständen die im Betrieb befindlichen Leitern auf Schäden oder Mängel zu prüfen, beschädigte Leitern auszusortieren oder reparieren zu lassen, und diese Prüfung der Leitern zu dokumentieren. Dies kann z.B. einmal jährlich erfolgen und in einem Leitern-Prüfbuch dokumentiert werden.

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